Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den Staat
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen. Auch in seinem Beschluss vom 19. September 2017 ist es auf die Sache kaum eingegangen. In beiden Beschlüssen ist das Gericht vor der politischen Macht eingeknickt. Denn es geht um das »finanzielle Eingemachte« der Berliner politischen Klasse. Um ohne öffentliche Verhandlung kurzen Prozess zu machen, hat das Gericht das Vorbringen der Kläger unterdrückt und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv verletzt. Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht erlaubt und kann nicht das letzte Wort sein.
Das Versagen der Karlsruher Richter und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, müssen publik gemacht und eine Diskussion in der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit angestoßen werden.
Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und das Gericht sich wegduckt, wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger.
In den 1960er-Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht der offenen Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gesetzt. Daraufhin ergriffen die Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung. Unbehelligt von Kontrollen und Grenzen, ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen im Bundestag und die sogenannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in die Höhe schießen, und die Abgeordneten bewilligten sich persönliche Mitarbeiter, deren Zahl ebenfalls rasch anstieg - auch um sie für Parteizwecke verwenden zu können. In der Zwischenzeit ist die verdeckte Staatsfinanzierung der Parteien mehr als viermal so hoch wie die offene staatliche Parteienfinanzierung.
Die Parteien haben sich ihren eigenen Staat geschaffen. Hans Herbert von Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten und sich immer neue Geldquellen zu erschließen.
Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist deshalb dringend geboten!
Die Folgen übermäßiger staatlicher Finanzierung sind zunehmend bürgerferne Staatsparteien und wachsende Parteienverdrossenheit der Bürger. Darin liegt ein fundamentales Demokratieproblem.
Es ist höchste Zeit, eine öffentliche Debatte darüber in Gang zu bringen!
»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« Die Zeit